Im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, das für die in der Bürgerinitiative Zukunft Fechenheim engagierten und ihre Unterstützer mehr als eine Frage aufwarf, wurde der Streitwert der durch die BI getragenen Bürgerklage überraschend auf 60.000 € festgesetzt.
Dagegen haben wir Beschwerde in der nächsthöheren Instanz, beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof, eingelegt. Der Beschwerde wurde vollumfänglich stattgegeben. Rechtsmittel gegen den Beschluss des VGH ist nicht zulässig.
Die nächsthöhere Instanz hat die Entscheidung des Frankfurter Verwaltungsrichters kassiert.