Die im Bau befindlichen Anlagen sowie die schon vorhandenen Anlagen haben eine Leistung von über 200 MW. 20 MW ist ja bekanntlich die Grenze, oberhalb derer die teuren Emissionszertifikate erworben werden müssen, 50 MW die Grenze, oberhalb derer automatisch eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu erfolgen hat.
Aufgrund der vermeintlich geringen Grösse der neuen Anlagen ist kein Gasfilter vorgesehen. Das heisst, die Emissionen gehen ungehindert ins Freie, in unsere Atemluft.
Bei der Begutachtung greift der TÜV Nord auf Daten der Bezugswindstation Frankfurt-Flughafen zurück. Dort bläst, das weiss jeder, der schon einmal auf der Besucherterasse war, der Wind aufgrund der breiten Flugschneisen ja ganz gut. Diese Daten werden nun für Fechenheim als “gut geeignet” zugrundegelegt, obschon man sich hätte wünschen mögen, dass der vermutlich geringe Aufwand zum Messen der tatsächlichen Windgeschwindigkeit nicht gescheut worden wäre. Die Meßstation Frankfurt-Flughafen zeigt Windgeschwindigkeiten von durchschnittlich 3,35 m/s.
Optimistisch formuliert der TÜV: “Aufgrund der turbulenten Luftbewegungen vermischen sich die aus einer oder mehreren Quellen freigesetzten Luftbeimengungen mit der umgebenden Luft. Dadurch entsteht eine sich mit der Zeit ständig ausdehnende Wolke dieser Luftbeimengungen, die mit dem Wind horizontal wegtransportiert wird. Dabei ist die Verdünnung der Wolke durch Einmischen von Umgebungsluft um so effektiver, je höher der Turbulenzgrad ist.”
Schaut man sich die Messdaten für Frankfurt-Ost an, so erkennt man, dass der Wind durchaus weniger rührig ist als am Frankfurter Flughafen. Recht zeitnahe Daten erfasst das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie mit der Meßstation Frankfurt-Ost, auch die Windrichtung (SW, also schwerpunktmässig Richtung Maintal, Bergen-Enkheim und Offenbach-Rumpenheim und -Bürgel) und die Windstärke. Und die lässt befürchten, dass die Emissionen erstmal eine ganze Weile über Fechenheim und seinen Nachbargemeinden stehen bleiben, denn die Windgeschwindigkeiten lassen keinesfalls auf zügigen horizontalen Wegtransport nach dem St. Florians-Prinzip hoffen. Wir Fechenheimer, Maintaler, Bergen-Enkheimer und Offenbacher werden in den vollen Genuss der Emissionen kommen.
Auch das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kommt im Entwurf des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main – Teilplan Frankfurt am Main - zu dem Ergebnis: “Aus lufthygenischer Sicht sind für den Ballungsraum damit die Häufigkeit von Zeiten mit ungünstigem Luftaustausch (austauscharme Wetterlagen) charakteristisch. … “Nach den an den Luftmesstationen des städtischen Hintergrunds … Frankfurt-Ost … gemessenen Windgeschwindigkeiten wurden 2009 in Frankfurt an 21 Tagen … Windgeschwindigkeiten kleiner 1,0 m/s gemessen.” Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main0001
Die zugrunde gelegten Meßdaten sind eine Ungereimtheit von vielen. Die Bürgerinitiative Zukunft Fechenheim wird am Ball bleiben. Wer uns unterstützen will, kann gerne zu unseren Bürgerinformationen (Info aktuell hier auf der Seite) kommen. Finanzielle Unterstützung bei der Klage kann durch eine Spende auf das Anderkonto:
Steuerberatung Robert Happ
Verwendungszweck: Zukunft Fechenheim
Kontonummer 200 471 201
BLZ 500 502 01
erfolgen. Steuerberater Happ verwaltet das Konto. Er stellt sicher dass, sollten mehr gespendete Gelder eingehen als gebraucht werden, die nicht benötigten Gelder anteilig an die Spender rückerstattet werden.

Hallo,
vielen Dank für die wirklich kompetente Antwort und die wertvolle Arbeit, die die BI leistet.
Wir werden spenden. Hoffentlich kommt die Summe bald zusammen.
Ich fühle mich in das Jahr 1955 zurückversetzt, wenn ich mir dieses Genehmigungsverfahrens ansehe, unfassbar.
Wir würden gerne Spenden, folgende Fragen:
1.
Wurde Widerspruch beim RP Darmstadt gegen den Verwaltungsakt eingelegt?
2.
Falls diese Klage Erfolg hat? Was ist mit den Anwaltskosten, müssen die dann auch eingeklagt werden?
3.
Wie berechnet sich die Summe von 15000-20000 Euro für die Klage?
Wurde Widerspruch beim RP Darmstadt gegen den Verwaltungsakt eingelegt? Ein Widerspruch gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für das Braunkohlekraftwerk ist in Hessen nicht zulässig. Als Rechtsmittel besteht nur die Möglichkeit der Klage vor dem Verwaltungsgericht. Die Rechtsmittelbelehrung am Ende des Bescheides gibt deshalb als Möglichkeit auch nur die Klage vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt/M an.
Falls diese Klage Erfolg hat: Was ist mit den Anwaltskosten, müssen die dann auch eingeklagt werden? Das Gericht entscheidet in seinem Urteil auch über die gesetzlichen Gerichts- und Anwaltskosten. Diese muss die unterlegene Prozesspartei tragen. Erstattungsfähig sind aber jeweils nur die gesetzlichen Anwaltsgebühren, die sich aus dem Streitwert berechnen. Diese gesetzliche Gebühr ist für einen Anwalt nicht auskömmlich, deshalb wird in aller Regel eine über die gesetzlichen Gebühren hinausgehende Honorarvereinbarung abgeschlossen. Das haben wir auch gemacht, denn wir wollten uns einen in unserer Thematik erfahrenen, guten Anwalt aussuchen können. Die Kosten des die gesetzlichen Gebühren überschreitenden Teils der Honorarvereinbarung sind nicht erstattungsfähig – dies gilt für alle Prozessparteien.
Wie berechnet sich die Summe von 15000-20000 Euro für die Klage?
Für ein Klageverfahren gegen einen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid ist erfahrungsgemäß mit einem Streitwert von 15.000 € zu rechnen, wobei das Gericht in der Festsetzung recht frei ist und auch einen höheren bzw. niedrigeren Streitwert ansetzen kann. Aus diesem Streitwert errechnen sich die Gerichtskosten sowie die gesetzlichen Gebühren der im Verfahren auftretenden Rechtsanwälte. Das sind:
Vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt/M als 1. Instanz rund 750 €, bei einem Streitwert von 20.000 € wären es rund 870 €.
Die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren in der 1. Instanz für jeden am Verfahren Beteiligten (hier: Klägerin, Land Hessen und GETEC) betragen rund 1.800 €. Jeder der Beteiligten hat das Recht, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen, das Land Hessen schaltet Anwälte üblicherweise erst in der 2. Instanz ein, völlig sicher ist dies aber nicht, so dass bei der Risikobetrachtung mit 3 Anwälten zu kalkulieren ist.
Der Verlierer einer Klage muss der Gegenseite die entstandenen gesetzlichen Anwaltsgebühren erstatten und die Gerichtskosten tragen. Für die 1. Instanz berechnet sich danach das finanzielle Risiko der gesetzlichen Gebühren bei einem Streitwert von 15.000 € wie folgt:
Gerichtsgebühren 750 € plus 3 x 1.800 € RA-Kosten ergibt zusammen rund 6.150 €.
Hinzu kommen Beratungskosten. Es kann von einem hohen Zeitaufwand für die Bearbeitung (umfangreiche Unterlagen, komplizierte Rechtsmaterie, schwierige Schriftsätze) ausgegangen werden. Wir möchten ja unsere Punkte alle einbringen. Daher heißt es: Besprechung, Besprechung, Besprechung. (Bzw. Telefonkonferenz, auch mit dem Gutachter – siehe weiter unten): Für die Beratung durch den Rechtsanwalt wird üblicherweise – wir haben das auch gemacht – eine Gebührenvereinbarung i. S. eines Tages-/Stundensatzes abgeschlossen. Sie beinhaltet ein Honorar, das über die gesetzlichen Gebühren hinausgeht. Zusätzlich zu den RA-Kosten sind für die Bearbeitung der technischen/naturwissenschaftlichen Fragestellungen weitere Kosten für Sachbeistände/Sachverständige in Höhe von mehreren tausend € zu kalkulieren. Wir haben 3.000 – 4000 € einkalkuliert. Ein bisschen Märchensteuer kommt auf die meisten Posten noch drauf: So entsteht üblicherweise für Klagen gegen Kraftwerksanlagen ein Finanzbedarf von ca. 15.000 € (unterer Wert, bspw. Streitwert 15.000 €) und (bei ggfs. höher festgesetztem Streitwert, höherem Beratungsbearf, bei der Notwendigkeit weiterer Stellungnahmen des Gutachters… ) bis 20.000 € für die 1. Instanz.
Weil die Kalkulation so ungewiss ist, haben wir uns für ein Anderkonto, geführt von Steuerberater Happ, entschieden. Er stellt sicher dass, sollten mehr gespendete Gelder eingehen als gebraucht werden, die nicht benötigten Gelder anteilig an die Spender rückerstattet werden. Er stellt auch sicher, dass wir den Kontostand, nicht aber die Spender kennen. Damit können auch Mitarbeiter von AllessaChemie spenden, die mit dem Vorgehen ihres Arbeitgebers nicht glücklich sind. Die aber befürchten, Nachteile zu erleiden, wenn sie uns unterstützen. Oder Geschäftsleute, die es sich mit AllessaChemie nicht verderben wollen.
Die Frage der Kosten einer eventuellen 2. Instanz (hier: Verwaltungsgerichtshof Kassel) ist damit noch offen, aber darüber wollen wir uns Gedanken machen, wenn es so weit ist.
Wir haben schon knapp die Hälfte zusammen und sind zuversichtlich, dass noch mehr Leute spenden. Immerhin: heute ist unser “Geburtstag” – die BI wurde am 8. April gegründet. Also sind wir zwei Monate alt und haben schon so viel Erfolg gehabt! Unsere Gespräche haben gezeigt, dass die Fechenheimer, Maintaler, Bergen-Enkheimer verstanden haben: Wir machen das für uns alle. Für die Mütter, deren Kinder (relativ) saubere Luft atmen sollen. Für die Asthmageplagten. Für die Vermieter, die ihre Wohnungen nicht mehr vermieten können. Für Bürger, die einfach sagen: So geht es nicht! Für unsere lebenswerte Umwelt.