Anhörung des OBR 11 zum Braunkohlestaubkraftwerk Allessa

Zur Experten-Anhörung des Ortsbeirats 11, die von Herrn Skrypalle geleitet und moderiert wurde,  waren geladen:

  • Rechtsanwältin Philipp-Gerlach, die die Stadt Frankfurt vertritt
  • Dr. Neumann, Energiereferat der Stadt Frankfurt
  • Dr. Rottmann, Dezernentin Umwelt & Gesundheit der Stadt Frankfurt
  • Prof. Dr. Steffens, Techn. Hochschule Mittelhessen
  • Herr Conrad, BR-Vorsitzender der AllessaChemie

Die Veranstaltung wurde sehr gut von den Bürgern angenommen, der Raum im Mainbörnchen war bis auf den letzten Platz besetzt.

Zunächst beantwortete Frau Dr. Rottmann die Anfrage des OBR 11 an den Magistrat.  Sie erläuterte dann die Sicht des Umweltdezernats zum Braunkohlenstaubkraftwerk und berichtete, dass die Stadt einen Eilantrag gegen die Genehmigung der sofortigen Vollziehung des Genehmigungsantrages stellen sowie eine Klage gegen die erfolgte Genehmigung anstrengen wird.  Ihre Ausführungen wurden von den Anwesenden mit grosser Freude aufgenommen.

Dr. Neumann gab Details zum Braunkohlenstaubkraftwerk bekannt: Es lassen sich bei einer Betriebszeit von 8.700 Stunden/Jahr Emissionen von

  • bis zu 45.000 t CO2 – das sind ca. 10.000 t mehr als bspw. bei Erdgasverfeuerung
  • bis zu 200 t SO2 (Schwefeldioxid)
  • bis zu 96 t NOx (Stickoxide)
  • bis zu 2 t Staub
  • bis zu 2 kg Quecksilber

berechnen.

Besonders belastend sind – da das Rhein-Main-Gebiet als Ballungsraum und Verkehrsknotenpunkt schon stark vorbelastet ist – die zusätzlichen Stickoxide von 0,3 – 0,5 µg/m3 (derzeitige Belastung 40 µg/m3) sowie Schwefeldioxide 3,8 – 4,9 µg/m3 (derzeit ca. 4 µg/m3)

Frau Philipp-Gerlach fasste die Rechtsauffassung des Umweltdezernats zusammen. Es sollen – in einem Gebäude !! – drei Anlagen mit jeweils 9,9 + 9,9 + 19,99 MW Leistung errichtet werden. Im Jahr 2012 kommt dann nach den Planungen im selben Gebäude nochmals eine Anlage von 19,99 MW hinzu. Betrachtet man diese Anlagen als technische Einheit, so lässt sich die Pflicht zur durchführung eines immissionsrechtlichen Genehmigungsverfahrens herleiten, denn die Anlagengesamtheit ist grösser als der hierfür geltende Grenzwert von 50 MW.

Der Berger Hang, obschon die Emissionen dorthin geleitet werden, ist als FFH-Gebiet nicht berücksichtigt. Auch hätte eine standortspezifische Vorprüfung zur Umweltverträglichkeitsprüfung führen müssen, denn die Anlagen stehen im Wohngebiet und sind von Schulen und Kindergärten umgeben.

Prof. Dr. Steffens, der recht kurzfristig zum Termin eingeladen war, und sich nur auf einige Seiten aus den Genehmigungsunterlagen stützen konnte, brachte auch für die BI-Mitglieder einige neue, sehr interessante Aspekte.

Wenngleich er die Kraft-Wärme-Kopplung und die Schwachgas-Verbrennung als Konzept technologisch positiv bewertete, so hatte er doch einige kritische Anmerkungen. Braunkohlenstaub ist aus seiner Sicht ein problematischer Energieträger. Ebenfalls problematisch ist das im AllessaChemie Energiekonzept “Prod-Gas” genannte Schwachgas.

Das zusätzlich vorgesehene Schwachgas besteht aus Formaldehyd. Formaldehyd ist ein krebserzeugender Stoff.

Hierzu eine Erläuterung, die den Antragsunterlagen für die neue Anlage entnommen wurde: Das auch in der neuen Anlage  zur Verbrennung eingeplante Schwachgas, es handelt sich um Abgas des Formaldehydbetriebes der INEOS Melamines GmbH,  wurde auch bisher schon im vorhandenen Kraftwerk verbrannt. Wenn das Abgas des Formaldehydbetriebes nicht im Kraftwerk verbrannt werden konnte, bspw. aus Sicherheitsgründen bei An- und Abfahrvorgängen, bei Störungen oder Wartungen, wurde das Abgas dann über einen Notauslass ungereinigt “über Dach gefahren”. Nach Ziffer 5.1.2 TA-Luft wurden hier Sonderregelungen getroffen, d. h. es wurden gewisse Zeitspannen für An- und Abfahrvorgänge, für betriebliche Störungen und bestimmte Wartungen genehmigt. Vielleicht auch eine weitere Erklärung dafür, warum es in Fechenheim mitunter manchmal recht ungut riecht. Auf jeden Fall eine unschöne Erkenntnis für diejenigen, die bislang verharmlosende Beschwichtigungen zu hören bekamen, wenn sie sich beschwerten.

Prof. Steffens wies nämlich darauf hin, dass sichergestellt sein muss, dass das Formaldehyd tatsächlich sicher verbrannt wird. Es gäbe naturgemäss Schwankungen bei der Schwachgaszulieferung – daher stelle sich die Frage, wird bei schwacher Zulieferung Braunkohlenstaub als Ersatz zurückgegriffen? Wenn ja, dann stiege durch den unterschiedlichen Brennwert u. U. die Feuerungswärmeleistung. Eine konstante Einhaltung von 2 x 9,9 MW könne dann nicht sichergestellt sein. Die Anlage würde auch hierdurch ggfs. die rechtlichen Grenzwerte überschreiten.

Ein anderer Aspekt sei die Kapazität des Biomassekraftwerks. Es hat eine Feuerungswärmeleistung von 43 MW. In den Antragsunterlagen (dargestellt auch auf einer vom  AllessaChemie-Betriebsrat verteilten Grafik) sei jedoch dargelegt, dass die Braunkohlestaubkraftwerke 19,9 MW Leistung und – in Spitzenzeiten – das Biomasse-Kraftwerk weitere 20 MW Leistung bereitstellt.  Wie ist sichergestellt, dass die weiteren verfügbaren 23 MW des Biomasse-Kraftwerks in die Fernwärme geleitet werden? Wird doch mehr als die dargestellten ca. 20 MW für die chemische Produktion genutzt? Falls ja, wäre der genehmigungsrechtliche Grenzwert von 50 MW ggfs. nicht mehr eingehalten. Die kompletten Anlagen – inkl. “Altanlagen” -, wie sie im Genehmigungsantrag dargestellt sind, zeigen übrigens eine noch grössere Feuerungsleistung: knapp 220 MW. Das Schwachgas heisst hier: Ineos-Gas.

Prof. Steffens wies auch darauf hin, dass die Gase durch die Filter der neuen Anlage nicht zurückgehalten werden. Lediglich Feststoffe können ausgefiltert werden. Gase wie NO2,  Stickstoff, Stickoxide verlassen den Schlot ungehindert. Quecksilber, das i.d.R. gasförmig vorliege, gehe zu ca. 10 % in einen Abscheider. 90 % des Quecksilbers gehen nach seiner Einschätzung ungefiltert ab.  Herr Prof. Steffens teilte also durchaus die Sicht der Umweltdezernentin, die aufgrund ihrer entsprechenden Äusserungen unter erheblichen Druck seitens GETEC geraten war.

Ein anderer Hinweis von Prof. Steffens betraf das Prozesswasser. Hierfür würde Ammoniak eingesetzt. Es sei zu prüfen, wie das Ammoniak entsorgt werde.

Ihm fiel bei Durchsicht der Unterlagen auch auf, dass der Kessel 3, der ja ein “Redundanz- oder Reservekessel” sein soll, um eine Minderleistung abzudecken, eigentlich nicht abgekoppelt sein kann. Eben diese angebliche Abkopplung ist es ja, die auch von der Bürgerinitiative in Frage gestellt wird. Das Fehlen diverser technischer Dokumente in den Antragsunterlagen – sie sind von GETEC als “Betriebsgeheimnisse” klassifiziert – verstärkt noch die Fragezeichen in bezug auf diese “Abkoppelung”.  Sie lässt sich ohne komplette Unterlagen recht schwierig bewerten.  Auch Prof. Steffens teilte die Ansicht der Bürgerinitiative, dass bspw. der der Akte entnommene R + I Plan  wohl kaum Betriebsgeheimniss sein kann. Eine Dokumenteneinsicht wird gerichtlich einzufordern sein.

Das Fazit der Bürgerinitiative Zukunft Fechenheim nach dem Abend: Wir sehen uns in unserer Sicht bestärkt.  Die Stadt Frankfurt als Klägerin, so führte es Rechtsanwältin Philipp-Gerlach aus, hat eine andere rechtliche Stellung als ein klagender Anwohner. Eine Stadt kann sich naturgemäss nicht auf die Schädigung ihrer Gesundheit berufen, ein Bürger schon. Nach den heute gewonnenen Eindrücken und Informationen wird die Bürgerinitiative die Vorbereitung einer Klage mit ungebremster Motivation unterstützen.

Hierbei sind wir auf die finanzielle Unterstützung der Fechenheimer, der Maintaler und Offenbacher Bürger angewiesen. Wir werden in Kürze die Kontonummer benennen, die für den Unterstützungsfond eingerichtet wird. Das Konto wird von einem Steuerberater treuhänderisch geführt. Die Mittel werden ausschliesslich für die durch den Prozess entstehenden Kosten verwandt. Einzahlern wird Anonymität – auch der Bürgerinitiative gegenüber – zugesichert. Sollten Gelder nicht verbraucht werden, so werden sie anteilig zurückerstattet.

Wir werden das Thema nicht auf sich beruhen lassen. Wir wollen uns nicht länger für dumm verkaufen lassen.

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2 Antworten zu Anhörung des OBR 11 zum Braunkohlestaubkraftwerk Allessa

  1. Rainer Petrak schreibt:

    Liebe Freundinnen und Freunde von der Bürgerinitiative,
    nach der Anhörung am 16. Mai habe ich gleich auf meiner Webseite meine Freude kundgetan:
    http://www.den-retter-gott-ranlassen.de/wachsendes-selbstbewusstsein-im-stadtteil/
    Mit meinen besten Wünschen grüße ich alle Engagierten!
    Rainer Petrak (1976-2004 Pfarrer in Herz Jesu Fechenheim)

  2. Elke Dippel schreibt:

    Mit viel Herzblut und Sachverstand ja man kann schon sagen (Leiden)schaft lese höre und sehe ich hier super tolle Arbeit. Ich wünsche Euch ganz ganz viel Unterstützung in großen und kleinen Bereichen und nicht zögern wenns es um Arbeitsverteilung geht ich helfe wo ich kann mit !!!

    Elke vom Celtic garden

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