Rosenmontag 1993

In den Jahren 1993 und 1996 ereigneten sich in Frankfurt am Standort Griesheim zwei schwere Chemieunfälle bei der Hoechst AG, die das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Sicherheit und Umweltverträglichkeit der Produktion der chemischen Industrie stark erschütterten.  In der Tat war das, was am Rosenmontag 1993 auf die Menschen einwirkte, alles andere als marginal. Die lokale Bürgerbewegung listete die Schadstoffe auf und bemühte sich um Langzeituntersuchungen für die Bevölkerung – ohne Erfolg.

Der damalige Vorstandsvorsitzende Dormann fragte in einem Interview, „inwieweit wir chemische Produktion, die mit umwelt- und gesundheitsrelevanten Stoffen in größerer Menge umgehen, in einem Ballungszentrum wie dem Rhein-Main-Gebiet aufrechterhalten können“ und prägte den Begriff stadtgängig für eine chemische Produktion, die auch von einer kritischen Öffentlichkeit akzeptiert werden könne.

Seit dem geistert das Wort “stadtgängig” im Zusammenhang mit der Chemie durch die Köpfe der Menschen. Zum Zeitpunkt der Wortschöpfung ging es vor allem um Sicherheit. Um das Schaffen von Stellen für Notfallmanager, die in den chemischen Werken rund um die Uhr darauf achten, dass in Notfällen richitg gehandelt wird.

Heute hat der Wortsinn sich gewandelt. Unter stadtgängig versteht man nicht nur, dass die Sicherheit der Bewohner der angrenzenden Stadtteilen und Gemeinden gewährleistet ist.  Unter stadtgängig versteht man auch die Minimierung von Risiken für die Gesundheit der Anwohner während  des laufenden Betriebs der Anlagen. Und Risiken für die Lebensumwelt, für die Natur, in der die Bürger leben.

 

Was soll, was kann Chemie –  was darf sie tun? Kann eine kleine Gruppe von Entscheidungsträgern machen, was sie will?

Am 23. November waren erhebliche Rauchwolken über dem Industriepark zu sehen. Gleichzeitig dokumentierte die Luftmesstation Frankfurt-Ost um 9.00 Uhr morgens einen Stickstoffmonoxidaustritt von 457,5  µg pro m3 Luft. Das ist ein Vielfaches der üblicherweise gemessenen Menge.

Auf unsere  schriftliche Anfrage zu den Vorgängen vom 23. November teilte AllessaChemie zunächst per email mit, es sei am 23. 11. alles ordnungsgemäss verlaufen. Dabei bezog AllessaChemie sich ausschliesslich auf seine eigenen Anlagen und leitete unsere Frage an Getec weiter.  Das erstaunt, denn der Genehmigungsakte zu den Braunkohlestaubkraft-werken ist zu entnehmen, dass die Allessa-Werksfeuerwehr für die Sicherheit der Gesamtanlagen Sorge trägt und, wenn eine wirksame Gefahrenabwehr erfolgen soll, vollumfassend über alle Vorgänge informiert sein müsste.   Am 31. Januar schreibt AllessaChemie uns erneut an, bezieht sich auf die Getec-Anlagen  und teilt mit, dass nur Wasserdampf abgelassen wurde. Beim erstmaligen Zünden im Rahmen einer Inbetriebnahme eines Ölkessels sei es zu einer Rauchentwicklung gekommen. Das Regierungspräsidium Darmstadt, ebenfalls am 23. Januar angeschrieben, hat bis heute nicht geantwortet.

Ist es hinnehmbar, dass die Verantwortung für Geschehnisse im Industriepark von einem Verantwortlichen zum anderen geschoben werden?

Keine 20 Jahre nach dem Rosenmontagsunfall in Hoechst, im Jahr 2012, haben Fechenheims Bürger das Gefühl, bei der Genehmigung des Braunkohlestaubkraftwerks – in Wirklichkeit sind es zwei Braunkohlestaubkraftwerke – von Anfang an beschummelt worden zu sein. Zuerst die Geheimniskrämerei des Unternehmens Allessa, das sich dann später dafür entschuldigte und ein Fünf-Punkte-Programm ausrief. Der erste Bürgerdialog der AllessaChemie nach dem Modell des “Gesprächskreises der Nachbarn des Industrieparks Hoechst”, zu dem Ortsbeiräte und auch ein Vertreter der Bürgerinitiative Zukunft Fechenheim eingeladen wurden, fand am 21. November vergangenen Jahres statt und soll im 6monatigen Intervall weitergeführt werden. Wir, die Vertreter der Bürgerinitiative Zukunft Fechenheim, werden uns an diesem Dialog beteiligen. Wenngleich in dieser Runde über den Weiterbetrieb der Braunkohlestaubkraftwerke nicht zu entscheiden sein wird, so hoffen wir doch,  AllessaChemie bei zukünftigen Entscheidungen für die Belange der Bürger sensibilisieren zu können. Wie unsere Hoechster Mitbürger möchten wir in dem Gesprächskreis mit den Verantwortlichen des Chemieparks Umwelt- und Gesundheitsbelastungen thematisieren, in uns betreffende Unternehmensent-scheidungen zukünftig frühzeitig eingebunden sein und die Anliegen der Bürger zu Gehör bringen.

Es geht jedoch um mehr als nur die Braunkohlestaubkraftwerke.  Es geht um das Grundverständnis der Demokratie. Um die Frage, ob die Bedenken der Bürger noch ernst genommen werden. Ob es berechtigt ist, zu wählen und zu glauben, damit Dinge verändern zu können. Oder ob nicht etwa die Bürger mehr miteinander reden, ihre Stimme unüberhörbar machen müssen. Um die Themen, die für sie von großer Bedeutung sind, auf den Tisch zu bringen.

Aus diesen Überlegungen heraus hat sich aus dem Kreis der Bürgerinitiative ein Verein gegründet, der das Wohl und die Weiterentwicklung Fechenheims im Auge hat. Ziele des Vereins sind

  • Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnsituation im Stadtteil
  • Unterstützung kultureller Initiativen im Stadtteil
  • Verhinderung zusätzlicher Belastungen durch Lärm, Abgase und schädliche Emissionen

Die website des Vereins finden Sie hier: Vereinzukunftfechenheim.wordpress.com

Wir freuen uns über weitere Vereinsmitglieder, die sich mit uns in die Gestaltung des Stadtteils einbringen wollen.

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Wie windig war es 2011?

Die Braunkohlestaubkraftwerke in Fechenheim wurden vom RP Darmstadt im vereinfachten Genehmigungsverfahren genehmigt. 

Bei der Begutachtung greift der TÜV Nord auf Daten der Bezugswindstation Frankfurt-Flughafen zurück. Dort bläst der Wind aufgrund der breiten Flugschneisen recht heftig. Diese Daten werden vom TÜV als für Fechenheim “gut geeignet” zugrundegelegt, obschon man sich hätte wünschen mögen, dass der vermutlich geringe Aufwand zum Messen der tatsächlichen Windgeschwindigkeit nicht gescheut worden wäre. Die Meßstation Frankfurt-Flughafen zeigt lt TÜV Gutachten Windgeschwindigkeiten von durchschnittlich 3,35 m/s. (–> zum TÜV Gutachten Teil 1 und Teil 2 . In Teil 2 ab S. 39 wird die Windgeschwindigkeit thematisiert)

Eine für jeden Bürger einsehbare Statistik auf der Internetseite des Hessischen Landesamts für Umwelt und Geologie  weist für die Station Frankfurt Ost andere Werte auf:

Die Luftmessstation Frankfurt-Ost liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Braunkohlestaubkraftwerken. Entfernung: 1,2 km Luftlinie:

Zwischen der Luftmessstation Frankfurt Flughafen und Frankfurt Fechenheim liegt hingegen das Stadtgebiet Frankfurt inkl. Stadtwald - 16,3 km Luftline:

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kommt im Entwurf des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main – Teilplan Frankfurt am Main – zu dem Ergebnis: “Aus lufthygenischer Sicht sind für den Ballungsraum damit die Häufigkeit von Zeiten mit ungünstigem Luftaustausch (austauscharme Wetterlagen) charakteristisch. … “Nach den an den Luftmesstationen des städtischen Hintergrunds … Frankfurt-Ost … gemessenen Windgeschwindigkeiten wurden 2009 in Frankfurt an 21 Tagen … Windgeschwindigkeiten kleiner 1,0 m/s gemessen.”

Bürger Fechenheims fragen sich, warum der Genehmigung der gasfilterlosten Braunkohlestaubkraftwerke ein Wert von 3,35 m/s zugrundgelegt wurde, wenn die örtliche Messtation Werte aufzeigt, die nur ein Drittel der zitierten Werte ausmachen.

Durch den eher schwachen Luftaustausch, so die Befürchtung,  werden die Schadstoffe keinesfalls “wegtransportiert”, sondern belasten Fechenheim, Rumpenheim, Bürgel, Maintal und Bergen-Enkheim und auch die hiesigen Naturschutzgebiete wie das Enkheimer Ried.

Hiergegen wendet sich der Bund für Umwelt und Naturschutz. Unterstützen Sie den BUND Landesverband Hessen e.V. in seiner Klage gegen die Genehmigung des Braunkohlestaubkraftwerks.  Sie können direkt online spenden, die Spende wird zweckgebunden für die Klage gegen die Genehmigung der Braunkohlestaubkraftwerke verwandt.

Andere Artikel zu diesem Thema: “Vom Winde verweht” und  “Fechenheim ist rot”

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Entfernungen

Hier die Antworten der  Oberbürgermeister- KandidatInnen.


Die Bürgerinitaitive hat seit Bekanntwerden der Planungen zum Bau der Braunkohlestaubkraftwerke in Frankfurt Fechenheim einige Rückfragen bei Politikern gestellt. Eine Gesamtschau ist hier zu finden.

Bei der Anfrage an Frau Fuhrmann ging es darum, ob aus ihrer Sicht nicht auch das Land Hessen – NRW macht es uns vor – eine Abstandsregelung von mind. 300 m zwischen Wohnbebauung und Störfallbetrieben gesetzlich vorschreiben könne. Frau Fuhrmann schreibt dazu: “Im vorliegenden Fall des genehmigten Braunkohlekraftwerks auf dem Gelände der Allessa Chemie GmbH wird der Abstand des Standortes der geplanten Feuerungsanlage zur nächsten Wohnbebauung von der Genehmigungsbehörde laut Flächennutzungsplan mit ca. 350 m angegeben.

Man mag der Abgeordneten ihre Einschätzung nicht übelnehmen, denn Lage und Bebauung Fechenheims werden auch in der Genehmigungsakte vielfach widersprüchlich dargestellt. Einmal gibt es„vorrangig industrielle und gewerbliche Ansiedlungen sowie ein(en) Waldbereich“, an anderer Stelle ist  „in kleineren Teilbereichen der Umgebung auch Wohnbebauung“  vorhanden. Sogar die Aussage, in unmittelbarer Nachbarschaft befinde sich „keine Wohnbebauung“, ist in der Genehmigungsakte zu finden. Alles unbeanstandet von der Genehmigungsbehörde.

Darum sei an dieser Stelle klargestellt: Die tatsächliche Entfernung der Anlagen zur nächsten Wohnbebauung beträgt lt. Google Earth weniger als 200 m:

Ein Abstandserlass zwischen Industriebetrieben und Anwohnern, wie es ihn in NRW gibt, würde eine Vielzahl von Aktivitäten auf dem Allessa-Gelände betreffen, beispielsweise wären folgende Abstände vorgeschrieben:

  • 1000 m Abstand zu Anlagen zur Herstellung von Ausgangsstoffen für Pflanzenschutzmittel und von Bioziden
  • 500 m Abstand zu Kraftwerken, Heizkraftwerken und Heizwerken mit Feuerungsanlagen für den Einsatz von Brennstoffen, soweit die Feuerungswärmeleistung 50 MW bis 150 MW beträgt, auch zu Biomassekraftwerken (!!) sowie Anlagen zur Herstellung von Farbstoffen und Pigmenten sowie von Ausgangsstoffen für Farben (!!) und Anstrichmittel
  • 300 m Abstand zu Anlagen zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser,Prozesswärme (!!) oder erhitztem Abgas durch den Einsatz von festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen mit einer Feuerungswärmeleistung von 20 MW bis weniger als 50 MW in einer Verbrennungseinrichtung einschließlich zugehöriger Dampfkessel, ausgenommen Notstromaggregate
  • 300 m Abstand zu Anlagen, in denen Pflanzenschutz- oder Schädlingsbekämpfungsmittel oder ihre Wirkstoffe gemahlen oder maschinell gemischt, abgepackt oder umgefüllt werden

Nachbarn des Industrieparks würden sich wünschen, dass es ein Abstandsgebot auch in Hessen gäbe.

Immerhin, es gibt die Seveso II Richtlinie, die vorschreibt, dass  zu Wohngebieten und Naturschutzgebieten ein angemessener Sicherheitsabstand eingehalten werden muss, um das Gefahrenpotential schwerer Unfälle bei bestimmten Industrietätigkeiten zu senken.

Es ist strittig, ob das Regierungspräsidium bei Genehmigungserteilung ermittelt hat, ob und wie das sich aus Art. 12 der Seveso II Richtlinie Gebot der angemessenen Abstände („Achtungsabstände“) berücksichtigt ist. Die Seveso II Richtlinie ist mit § 50 BImSchG in deutsches Recht umgesetzt worden. Mit EuGH Urteil vom 15.09.2011 wurde bestätigt, dass auch Genehmigungsbehörden sich an das Abstandsgebot halten müssen und unverträgliche Nutzungen in unmittelbarer Nähe nicht genehmigen dürfen.

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Betreibersplitting: Wer macht hier was?

Die zukünftige Energieversorgung der AllessaChemie folgt  einem neuen Konzept. Es sieht vor, dass die Kraftwerksanlagen, darunter auch die gasfilterlosen Braunkohlestaub-kraftwerke, von verschiedenen Betreibern betrieben werden. Ein Punkt, der aufgrund der besonderen Gegebenheiten in der Kritik der Öffentlichkeit steht und Gegenstand der drei Klagen gegen die Genehmigung der Braunkohlestaubkraftwerke ist.

Das sogenannte “Contracting” liefert die Basis für das Konzept des Betreibersplittings:

Der Contractor (Anm.: in diesem Fall Getec) errichtet und betreibt die Energieanlage auf eigenes Risiko und Kosten auf der Basis von langfristigen Verträgen mit seinen Kunden. Die Anlagen stehen im Eigentum des Contractors und werden daher häufig auf dem Nachbargrundstück errichtet oder es erfolgt ein Grundbucheintrag über den Eigentumsübergang der neuen Heizung im Gebäude des Auftraggebers. Die Vertragslaufzeiten variieren zwischen 5 bis 20 Jahren. Das gemeinsame Ziel besteht darin, durch effizientere Wärme-Erzeugung und Wärme-Speicherung wirtschaftliche und ökologische Vorteile  (Anm.: hier nicht zutreffend) zu erreichen. Üblicherweise wird der Contractor die an einem vereinbarten Punkt übergebene und dort mittels Wärmemengenzähler gemessene Wärme-Mengen in Rechnung stellen.

Der Reiz für AllessaChemie besteht zum einen darin, dass die Investitionskosten für die Braunkohlestaubkraftwerke nicht aufgebracht werden müssen, auch wenn eine Finanzierung eines solchen Vorhabens  bei der Ertragslage des Unternehmens sicher möglich gewesen wäre, denn es macht auch in angeblich schlechten Zeiten keineswegs Verlust. Zum anderen wird Verantwortung geteilt: Nach Lesart von AllessaChemie kann man zu den Belastungen der Anwohner  gar nicht so viel sagen, sie kommen ja von einem anderen Unternehmen, nämlich Getec. Dass die AllessaChemie jedoch mehr ist als ein Kunde von Getec  ist schon daran ablesbar, dass AllessaChemie sich in den anhängigen Gerichtsverfahren auf eigenen Antrag als “Beigeladene” beteiligt.

Das wirft die Frage auf: Werden die neuen Anlagen tatsächlich von zwei verschiedenen Unternehmen betrieben, also einmal von Getec und das andere mal von AllessaChemie?

Diese Frage soll hier etwas eingehender beleuchtet werden.

Es ist zu unterscheiden zwischen einem wirtschaftlichen Eigentum und einer mittelbaren oder unmittelbaren Sachherrschaft. Vorschriften hierüber finden sich im BGB und im Abgabenrecht und leiten sich aus der Rechtsprechung ab: Maßgebend für die Frage, ob jemand eine Sache in Besitz hat, ist also nicht, ob diese Sache seinem Eigentum zuzurechnen ist, sondern ob er die tatsächliche Gewalt über die Sache ausübt. Ob die tatsächliche Gewalt über eine Sache ausgeübt wird, bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung. Als notwendige Kriterien für die tatsächliche Sachherrschaft sind nach ganz überwiegender Ansicht eine räumliche Nähe zur Sache, eine gewisse zeitliche Dauer der Herrschaft und ein Wille zum Besitz erforderlich.

Die tatsächliche Sachherrschaft über einen Vermögensgegenstand, hier die Braunkohlestaubkraftwerke, hat derjenige, bei dem Besitz, Gefahr, Nutzen und Lasten der Sache liegen.

Schauen wir uns einmal an, wie sich das mit den Braunkohlestaubkraftwerken auf dem AllessaChemie Gelände verhält:

  • Die gasfilterlosen Braunkohlestaubkraftwerke der Getec befinden sich in unmittelbarer Nähe zu den Anlagen der AllessaChemie. Sie stehen keinesfalls auf einem Nachbargrundstück, sondern inmitten der Produktionsanlagen im Zentrum des Werksgrundstücks. Sie befindet sich sogar in einem Gebäude der AllessaChemie.
  • Die Braunkohlenstaubkraftwerke sind nach Ansicht der Anwohner technisch Teil des Gesamt-Kraftwerkskomplexes. Die der Genehmgiungsakte vor Einsichtnahme durch die interessierten Bürger entnommenen Dokumente (Dokument 1 und Dokument 2)   können darüber vielleicht Aufschluss geben. Die Entnahme schränkt im übrigen aus Sicht der Bürgerinitaitive die vorgeschriebenen Einsichtsrechte erheblich ein. Die angebliche Verriegelung der Anlagen wurde bislang von Getec nicht belegt. Den Anwohnern wurde im April ein Bildchen gezeigt, auf dem ein stilisiertes Vorhängeschloss diese Verriegelung belegen soll. Die Darstellung der Anlagen auf den wenigen in der Akte verbliebenen Dokumenten zeigt jedoch einen verbundenen Gesamt-Anlagenkomplex .
  • Die Anlagen werden laufend von zwei Mitarbeitern  der AllessaChemie  betrieben, bspw. die Überwachung der Anlieferung des Braunkohlestaubs und das Abfahren der Asche.
  • Die Steuerung der Anlage wird innerhalb des Gebäudes der Braunkohlestaubkraftwerke direkt sowie, ebenfalls auf dem Werksgelände der AllessaChemie,  zentral vom Leitstand der AllessaChemie aus erfolgen. Dass die elektronische Steuerung darüber hinaus auch noch im remote-Verfahren von Getec beobachtet wird ändert an dem Umstand der faktischen Steuerung vor Ort nichts.
  • Es steht ausser Frage, dass alleine AllessaChemie bestimmt, wann wieviel Dampf abgenommen wird. Denn die Produktionsmengen und der Zeitpunkt der Produktion für die verschiedenen Produkte der AllessaChemie – und damit die punktgenaue Zurverfügungstellung der Prozesswärme – definieren sich alleine durch deren Lieferverträge an ihre Kunden. Auf diese hat Getec keinen Einfluss.
  • AllessaChemie kauft den Brennstoff Braunkohlenstaub. Ob dies innerhalb eines Rahmenvertrags der Getec geschieht, um in den Genuss von Großabnehmer-Rabatten zu kommen, ist in diesem Zusammenhang unerheblich. Getec-Chef Gerhold weiss um diesen Schwachpunkt und versucht im Vorfeld schon einmal, der Öffentlichkeit Sand in die Augen zu streuen mit der Behauptung: “Wir haben dazu einen langfristigen Vertrag mit unserem Lieferanten RWE geschlossen.” Relevant ist jedoch nicht, unter welchem Rahmenvertrag AllessaChemie den Braunkohlenstaub kauft, sondern dass sie ihn kauft.
  • AllessaChemie trägt für die Sicherheit der Anlagen Sorge, und wir wollen hoffen, dass ihr das gelingt, denn die Risiken sind erheblich. Die Werksfeuerwehr steht für eventuelle Störfälle bereit.
  • AllessaChemie – nicht etwa der vermeintliche Betreiber Getec – bemüht sich nach dem kommunikativen Super-Gau des misslungenen Nachbarschaftsdialogs im April 2011 um die Schaffung politischer Allianzen. Die CDU-Fraktion (die vorschnell das Ende der Demonstrationen bejubelt), FDP-Abgeordnete wie Hans-Joachim Otto, die Fraktionsvorsitzenden des  Ortsbeirats 11, sogar die Gewerkschaft IGBCE – wer immer als möglicher Unterstützer denkbar ist, wird eingeladen und zu mobilisieren versucht.

Die Genehmigung zum Betrieb der Anlagen wurde von der Getec AG beantragt. In Anbetracht der oben dargelegten tatsächlichen Sachherrschaft über die Braunkohlestaubkraftwerke ist fraglich, ob die Getec AG  auch der tatsächliche Betreiber der Anlagen ist. Es wird gerichtlich zu überprüfen sein, ob es sich bei der Konstellation des Contracting-Vertrages auf dem AllessaChemie Gelände um ein Strohmann-Geschäft handelt.

Sollte das Gericht der Argumentation der Bürgerinitiative folgen, so wäre der Betrieb der gasfilterlosen Braunkohlestaubkraftwerke einzustellen, denn der Betreiber – wie geschildert aus Sicht der Anwohner AllessaChemie – verfügt nicht über die erforderliche Genehmgiung.

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Teuflische Stickoxide

Stickstoffdioxid (chemisch NO2) ist ein Reizgas und löst in den Atemwegen Reizeffekte aus. Von allen Stickstoffverbindungen hat gasförmiges Stickstoffdioxid in der Umgebungsluft für die menschliche Gesundheit die größte Bedeutung. Als starkes Oxidationsmittel führt es zu Entzündungsreaktionen in den Atemwegen und verstärkt die Reizwirkung anderer Luftschadstoffe, ist in der Publikation “Entwicklung der Luftqualität in Deutschland” vom Umweltbundesamt zu lesen.  Stickstoffdioxid verstärkt das Risiko für Asthma, chronische Bronchitis sowie chronischen Husten und kann die Lungenfunktion schwächen.

Und genau dieser Schadstoff ist schon heute in höherer Konzentration in unserer Atemluft, als dies die Grenzwerte zulassen: Die über das Jahr gemittelten Emissionsgrenzwerte (40 µg pro m3 Luft) sind bei Stickstoffdioxiden an einigen Meßstationen in Frankfurt  deutlich überschritten. 2010 lag der Jahresmittelwert Weiterlesen

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Was sind schon 2.000 kg Feinstaub??

Am 2. Januar wurde hier beschrieben , dass pro Jahr 2 t – also 2.000 kg – Feinstaub alleine von den neu genehmigten Braunkohlestaubanlagen auf dem AllessaChemie-Gelände kommen. Aber  was sind eigentlich 2 t Feinstaub? Staub wiegt ja wenig, daher muss das Volumen ziemlich gross sein. Aber machen 2 t Feinstaub etwas aus? Staubig ist es doch überall…

Damit man sich die Dimension einmal im Verhältnis vorstellen kann: 2 t Feinstaub sind ca16 % dessen, was im gesamten Jahr 2005 durch den internationalen Flugverkehr im gesamten Rhein-Main-Gebiet  emittiert wurde. Ca. 16 % zusätzlich zum Wert von 2005, verursacht von zwei kleinen Kraftwerken der AllessaChemie.

Die Studie der Stadt Frankfurt “Flugverkehr und Luftqualität im Rhein-Main-Gebiet” von 2010 zeigt uns Weiterlesen

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Welche Luft bleibt uns zum Atmen?

Unsere Lebensumwelt verändert sich. Durch zunehmende menschengemachte Verschmutzung erhöhen sich die Risiken für die menschliche Gesundheit.

Beim Schwefeldioxid SO2 gibt es in Deutschland mittlerweile keine Überschreitung der europaweiten Grenzwerte mehr. Dennoch ist das Studium der Genehmigungsakte auch in bezug auf diesen Schadstoff sehr interessant.

Zum einen ist es unglaublich, welche Ausbreitung die SO2 Emission aus einer Anlage, die uns als “Pille-Palle”-Anlage verkauft wurde, hat: in Nord-Nordostrichtung und in Richtung Süd-Südwest bis ins Offenbacher Stadtgebiet dehnt sich die Emissionsglocke aus.  Bedauerlich, dass die Grafik nur die Emissionen aus den Kesseln 1, 2 und 4 zeigt – Fechenheim hat ja viel mehr Kraftwerke zu bieten, insgesamt über 200 MW. Jedes für sich nach der Salamitaktik als “Pille-Palle”-Kraftwerk genehmigt. Man möchte sich die grafische Darstellung, die die Emissionen all dieser Kraftwerke zeigt, gar nicht vorstellen. Zu sehen ist auf der Grafik auch die dichte Bebauung, die an anderer Stelle in der Genehmigungsakte  ja nach Belieben beschrieben wurde, ohne dass das von der Genehmigungsbehörde hinterfragt worden wäre. Unter anderem Weiterlesen

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